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Fragen, die immer wieder gestellt werden
Was bedeutet Vollzeitpflege? Bereitschaftspflegeeltern nehmen ein Kind in einer Not- oder Krisensituation kurzfristig, häufig von einer auf die andere Stunde, bei sich auf. Der Verbleib des Kindes in der Bereitschaftspflegefamilie ist für wenige Tage oder Wochen angelegt. Die Unterbringung dient dem Schutz des Kindes und der Klärung seiner weiteren Zukunftsperspektive. Was muss ich tun, wenn ich eine Pflegekind aufnehmen möchte? Wenden Sie sich über das Kontaktformular, telefonisch oder persönlich an das für Sie zuständige Jugendamt. Dort werden Sie über das weitere Verfahren beraten. In der Regel finden mehrere Gespräche mit Ihnen und Ihren Familienmitgliedern statt. Auch ein Besuch bei Ihnen zu Hause wird erfolgen, um Ihre Wohnsituation kennen zu lernen. Die Vorbereitung auf die Aufnahme eines Pflegekindes erfolgt dann zusammen mit anderen Bewerbern in mehreren Gruppenabenden. Wie wird die Aufnahme eines Pflegekindes finanziell unterstützt, bzw. wie wird meine Arbeit bezahlt? Pflegeeltern bekommen für ihr Pflegekind ein sogenanntes Pflegegeld. Es handelt sich hierbei um einen Pauschbetrag, mit dem sowohl der Lebensunterhalt des Pflegekindes als auch die Leistungen der Pflegeeltern abgegolten werden. Zusätzlich erhalten die Pflegeeltern Beiträge, die sie für ihre Rentenversicherung verwenden müssen. Die Pflegeeltern beziehen auch Kindergeld für ihr Pflegekind, allerdings wird das Kindergeld anteilig auf das Pflegegeld angerechnet. Bleiben Kinder auf Dauer in der Pflegefamilie, oder gehen sie wieder zu ihren Eltern zurück? Das hängt maßgeblich von der Entwicklung ab, die die leiblichen Eltern machen (können). Ziel der Hilfe ist es, die Eltern wieder in die Lage zu versetzen, selbst die Verantwortung und Erziehung ihres Kindes übernehmen zu können. Erst wenn die Eltern dieses Ziel in einer für das Kind überschaubaren Zeit nicht erreichen, soll für das Kind eine dauerhafte Lebensperspektive erarbeitet werden. Hierzu dienen unter anderem die regelmäßig stattfindenden Hilfeplangespräche. Dürfen die leiblichen Eltern und andere Verwandte das Kind in der Pflegefamilie besuchen? Zunächst einmal haben leibliche Eltern das Recht darauf, Kontakte mit ihrem Kind zu haben. Auch andere, bisher wichtige Bezugspersonen, wie beispielsweise Großeltern, haben ein solches Recht. Auch die Kinder selbst haben das Recht, Umgang mit ihrer Herkunftsfamilie zu haben. Wo und wie diese Kontakte ausgestaltet werden und stattfinden, muss im Einzelfall besprochen werden und wird im Rahmen der Hilfeplanung festgelegt. Der Maßstab hierzu ist das Kindeswohl. Daher ist es auch möglich, Kontakte zwischen Eltern und Kindern einzuschränken oder auszusetzen, wenn diese das Kind überdurchschnittlich belasten oder gar gefährden. Welche Beratung und Betreuung gibt es über das Jugendamt hinaus? Neben den Jugendämtern gibt es auch noch die Initiativgruppe für Pflege- und Adoptivfamilien, die mit Rat und Unterstützung in schwierigen Situationen zur Verfügung steht. Diese Gruppe bietet den Pflegefamilien neben Stammtischen zum Erfahrungsaustausch auch Aktivitäten mit den Kindern an. Weiterhin bietet die Initiativgruppe ein einzigartiges Patenprojekt an. Bei diesem Projekt wird allen neuen Pflegeeltern nach der Überprüfungsphase ein Ansprechpartner aus den Reihen der erfahrenen Pflegeeltern als Pate zur Seite gestellt. |
